Veröffentlichungspflicht
- EEG-Belastungsausgleich im Jahr 2010
Gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG ist das Elektrizitätsversorgungsunternehmen (= Stromlieferant) verpflichtet,
einen Bericht über die Ermittlung der nach §§ 45 bis 49 EEG mitgeteilten Daten zu veröffentlichen. Dieser
Pflicht kommt die GWU GmbH mit diesem Dokument nach.:
Bericht nach § 50 Abs. 1 Nr. 2 EEG über den Belastungsausgleich im Jahr 2010 (pdf)