Gemeinsame Gasnetzkarte für Deutschland
Nach §22 der Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzzugangsverordnung -GasNZV) sind die Netzbetreiber verpflichtet auf ihrer Internetseiten eine gemeinsame Gasnetzkarte zu veröffentlichen.
Die gemeinsame Gasnetzkarte für Deutschland wird von allen Netzbetreibern gemeinsam erstellt.
Informationen finden Sie unter:
www.gasnetzkarte.de
Die gemeinsame Gasnetzkarte für Deutschland wird von allen Netzbetreibern gemeinsam erstellt.
Informationen finden Sie unter:
www.gasnetzkarte.de